BFH - Urteil vom 28.01.2004
II R 21/01
Normen:
AO § 169 Abs. 1 S. 3 ; VwZG § 9 ;
Fundstellen:
BFH/NV 2004, 761
Vorinstanzen:
FG Münster - 16.11.2000 - 3 K 1837/98 Erb,

Festsetzungsfrist - Fristwahrung trotz fehlerhafter PLZ?

BFH, Urteil vom 28.01.2004 - Aktenzeichen II R 21/01

DRsp Nr. 2004/4432

Festsetzungsfrist - Fristwahrung trotz fehlerhafter PLZ?

1. Die Festsetzungsfrist nach § 169 Abs. 1 Satz 3 Nr. 1 AO ist gewahrt, wenn der rechtzeitig abgesandte Bescheid dem Stpfl. auch tatsächlich zugeht.2. Ist dieses Erfordernis erfüllt, ist es unerheblich, dass der Bescheid mit einer unzutreffenden, aber durch die Post korrigierten PLZ versehen war.

Normenkette:

AO § 169 Abs. 1 S. 3 ; VwZG § 9 ;

Gründe: