A. Vorgelegte Rechtsfrage, Ausgangsverfahren, Anrufungsbeschluss des II. Senats des Bundesfinanzhofs (BFH), Stellungnahme der Beteiligten
I. Vorgelegte Rechtsfrage
Der II. Senat des BFH hat mit Beschluss vom 6. Juni 2001 II R 47/98 (BFHE 195, 32, BStBl II 2001, 695) dem Großen Senat gemäß § 11 Abs. 2 der Finanzgerichtsordnung (FGO) folgende Rechtsfrage zur Entscheidung vorgelegt:
Ist die Festsetzungsfrist gemäß § 169 Abs. 1 Satz 3 Nr. 1 der Abgabenordnung (AO 1977) auch dann gewahrt, wenn der Bescheid, der vor Ablauf der Steuerfestsetzungsfrist den Bereich der für die Steuerfestsetzung zuständigen Behörde verlassen hat, dem Empfänger nicht zugeht, obwohl die Behörde nach Lage der Steuerakten alles getan hat, dass er hätte zugehen können, aber nach Ablauf der Festsetzungsfrist ein inhaltsgleicher Bescheid ergeht, der dem Empfänger auch bekannt gegeben wird?
II. Ausgangsverfahren
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