Die Beteiligten streiten darüber, in welcher Höhe die Kläger im Zuge der Rückveräußerung von landwirtschaftlichen Flächen in G an die Fa. ... AG (folgend nur: AG) Entschädigungsleistungen im Sinne des § 24 Nr. 1 Buchstabe a EStG erhalten haben.
Die Kläger sind Eheleute, die in Form einer Gesellschaft bürgerlichen Rechts einen land- und forstwirtschaftlichen Betrieb in R und zuvor in G führten. Die Einkünfte aus dem Betrieb erklärten sie in den jeweiligen Einkommensteuererklärungen; Erklärungen über die gesonderte und einheitliche Feststellung dieser Einkünfte gaben sie nicht ab.
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