Der Kläger ist Alleinerbe seines im September 1991 verstorbenen Vaters. Der Erblasser wurde aus unbekannten Gründen nur bis 1977 vom Finanzamt (FA) zur Einkommensteuer (ESt) herangezogen, ab 1978 wurden die Steuerakten gelöscht. Die alten Akten sind vernichtet worden.
Durch eine Kontrollmitteilung der Erbschaftsteuerstelle erhielt das FA Kenntnis von der Höhe des Vermögens des Verstorbenen und forderte den Kläger zur Abgabe von Steuererklärungen seit 1986 auf. Aufgrund der Angaben des Klägers ergingen u. a. folgende ESt- Bescheide:
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