Der Antrag wird als unbegründet zurückgewiesen.
Die Antragstellerin hat die Kosten des Verfahrens zu tragen.
I. Die Antragstellerin ist die Rechtsnachfolgerin der A in X. Seit der Wiedervereinigung lieferten sowohl hessische Milcherzeuger wie auch Milcherzeuger aus Thüringen bei der A Milch ab. Im Juli 1999 begannen durch das Zollfahndungsamt Y geführte umfängliche steuerstrafrechtliche Ermittlungen, aufgrund derer Abgabenbescheide über die Festsetzung von Milchgarantiemengenabgabe an zahlreiche Milcherzeuger erfolgten.
Bei der A waren in dem für den vorliegenden Fall maßgeblichen Zeitraum (1997/1998) die Herren B und C angestellt. Die Genannten wurden durch Urteil des Landgerichts ..vom 19. Mai 2009 wegen gemeinschaftlicher Steuerhinterziehung in vier Fällen sowie wegen versuchter gemeinschaftlicher Steuerhinterziehung jeweils zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von zwei Jahren verurteilt, deren Vollstreckung zur Bewährung ausgesetzt wurde. Daneben wurden jeweils Gesamtgeldstrafen von 360 Tagessätzen mit unterschiedlicher Tagessatzhöhe ausgeurteilt. Dieses Urteil ist seit dem 1. Juli 2010 rechtskräftig.
Testen Sie "Kanzleitrainer Online" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.
|