FG Berlin-Brandenburg - Urteil vom 19.12.2016
9 K 9193/15
Normen:
EStG § 15 Abs. 1;
Fundstellen:
DStRE 2017, 1473

Feststellung der Einkünfte aus Gewerbebetrieb im Rahmen der gesonderten und einheitlichen Feststellung von Besteuerungsgrundlagen für die Einkommensteuer

FG Berlin-Brandenburg, Urteil vom 19.12.2016 - Aktenzeichen 9 K 9193/15

DRsp Nr. 2017/3839

Feststellung der Einkünfte aus Gewerbebetrieb im Rahmen der gesonderten und einheitlichen Feststellung von Besteuerungsgrundlagen für die Einkommensteuer

Tenor

Unter Aufhebung der Einspruchsentscheidungen betr. die Jahre 2012 und 2013 sowie teilweiser Abänderung der Einspruchsentscheidung betr. die Jahre 2004 bis 2013 wird der Beklagte verpflichtet, Bescheide über die gesonderte und einheitliche Feststellung von Besteuerungsgrundlagen für die Jahre 2005 bis 2013 zu erlassen, in denen die Einkünfte des Klägers aus Gewerbebetrieb (§ 15 EStG) in folgender Höhe festgestellt werden:

2005: ./. 6 919,93 EUR 2006: ./. 3 978,46 EUR
2007: ./. 4 889,74 EUR 2008: ./. 2 062,56 EUR
2009: ./. 1 033,53 EUR 2010: ./. 2 314,23 EUR
2011: ./. 1 427,47 EUR 2012: ./. 1 650,45 EUR
2013: ./. 1 306,38 EUR

Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.

Die Kosten des Verfahrens werden dem Beklagten zu 84 v. H. und dem Kläger zu 16 v. H. auferlegt.

Das Urteil ist hinsichtlich der Kosten vorläufig vollstreckbar. Der Beklagte kann die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe des Kostenerstattungsanspruchs des Klägers abwenden, wenn nicht der Kläger zuvor Sicherheit in gleicher Höhe geleistet hat.

Die Zuziehung eines Bevollmächtigten zum Vorverfahren war notwendig.

Normenkette:

EStG § 15 Abs. 1;

Tatbestand