Auf die Revision des Beklagten wird das Urteil des Niedersächsischen Finanzgerichts vom 04.05.2020 –
Die Klage wird abgewiesen.
Die Kosten des gesamten Verfahrens hat die Klägerin zu tragen.
I.
Die Beteiligten streiten über die Feststellung der formellen Satzungsmäßigkeit nach § 60a der Abgabenordnung (AO).
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