Die Revision des Beklagten gegen das Urteil des Niedersächsischen Finanzgerichts vom 4. August 2016
Die Kosten des Revisionsverfahrens hat der Beklagte zu tragen.
I.
Streitig ist, ob der Kläger und Revisionsbeklagte (Kläger) nach seiner Satzung vom 5. Juli 2015 i.d.F. vom 12. August 2015 gemeinnützige Zwecke verfolgt.
§ 2 dieser Satzung bezeichnet als Zweck des Vereins die "Förderung des Schießsports, insbesondere
- IPSC-Schießen (International Practical Shooting Confederation) und
- sonstiges Sportschießen nach den Regeln des Bundes Deutscher Sportschützen 1975 e.V. (BDS), insbesondere durch
- Durchführung von Schießveranstaltungen, insbesondere Übungsschießen und Vereinsmeisterschaften und
- Teilnahme an regionalen, nationalen und internationalen Schießwettbewerben sowie
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