Auf die Berufung des Klägers wird das am 17.05.2018 verkündete Urteil der 8. Zivilkammer des Landgerichts Düsseldorf (
Die Beklagte wird verurteilt, an den Kläger 128.246 EUR nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten p.a. über dem Basiszinssatz seit dem 30.05.2013 zu zahlen.
Die Kosten des Rechtsstreits hat die Beklagte zu tragen.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.
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