Der Antrag der Antragstellerin festzustellen, dass in Bezug auf Schadensersatzansprüche, die der Antragstellerin wegen der Beschädigung ihrer unter Konnossement XXX...................................... an Bord des Y........................... beförderten Ladung (Accumulator Assembly, zwei Hoist Cylinder) infolge eines Ladungsverschubs von Schienen, in Hamburg am 31. 12. 2017 gegen Konossement xxx...................................... an Deck desselben Schiffs gestaut, gegen die Antragsgegnerinnen zustehen könnten, das Schiedsverfahren nach den Regeln der GMAA zulässig ist, wird zurückgewiesen.
Die Antragstellerin hat die Kosten des Verfahrens zu tragen.
Der Gegenstandswert wird auf 300.000 € festgesetzt
I.
Die Antragstellerin begehrt Feststellung der Zulässigkeit eines Schiedsverfahrens.
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