Die Berufung des Klägers gegen das am 19.12.2018 verkündete Urteil der 18. Zivilkammer des Landgerichts Essen wird auf Kosten des Klägers zurückgewiesen.
Das angefochtene Urteil ist ohne Sicherheitsleistung vorläufig vollstreckbar.
Der Streitwert für die Berufungsinstanz wird auf 10.635,91 € festgesetzt.
I.
Der Kläger begehrt die Feststellung, dass ein zwischen den Parteien ursprünglich bestehender Vertrag über eine Berufsunfähigkeitsversicherung trotz einer von der Beklagten erklärten Anfechtung fortbesteht.
1. 2.
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