Die Beschwerde des Klägers gegen die Nichtzulassung der Revision in dem Urteil des Landessozialgerichts Niedersachsen-Bremen vom 26. Mai 2020 wird zurückgewiesen.
Das Gesuch des Klägers vom 25. Oktober 2021, den Sachverständigen B wegen Besorgnis der Befangenheit abzulehnen, wird zurückgewiesen.
Kosten sind nicht zu erstatten.
I
In der Hauptsache begehrt der Kläger die Feststellung eines Arbeitsunfalls und die Gewährung von Verletztenrente.
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