FG Berlin-Brandenburg - Urteil vom 06.09.2016
6 K 6064/14
Normen:
EStG § 16 Abs. 1 Nr. 2; EStG § 17 Abs. 1 S. 3;
Fundstellen:
DStRE 2017, 770

Feststellung eines Entgelts für den Verzicht auf ein Verkaufsoptionsrecht hinsichtlich einer Kommanditbeteiligung als laufender Gewinn aus Gewerbebetrieb

FG Berlin-Brandenburg, Urteil vom 06.09.2016 - Aktenzeichen 6 K 6064/14

DRsp Nr. 2016/17911

Feststellung eines Entgelts für den Verzicht auf ein Verkaufsoptionsrecht hinsichtlich einer Kommanditbeteiligung als laufender Gewinn aus Gewerbebetrieb

Tenor

Die Klage wird abgewiesen.

Die Kosten des Verfahrens werden dem Kläger auferlegt.

Die Revision wird zugelassen.

Normenkette:

EStG § 16 Abs. 1 Nr. 2; EStG § 17 Abs. 1 S. 3;

Tatbestand

Streitig ist, ob ein Entgelt für den Verzicht auf ein dem Kläger zustehendes Verkaufsoptionsrecht hinsichtlich seiner Kommanditbeteiligung als laufender Gewinn aus Gewerbebetrieb festzustellen ist.

Der Kläger ist als Kommanditist Mitunternehmer der Beigeladenen, der B... SE & Co. KG (früher firmierend unter C... GmbH & Co. KG). Seine Beteiligung am Vermögen der B... SE & Co. KG betrug zunächst .. %. Mit Kaufvertrag vom ... verkauften der Kläger und die übrigen Kommanditisten (im Folgenden: Altkommanditisten) Kommanditanteile an der B... SE & Co. KG an die D... AG. Im Ergebnis war die D... AG nun zu ... % am Vermögen der B... SE & Co. KG beteiligt. Die Kommanditbeteiligung des Klägers verringerte sich um ..% auf .. %. Er erhielt dafür einen Kaufpreis in Höhe von ... DM.