FG Köln - Urteil vom 17.03.1999
4 K 10078/97
Normen:
GewStG § 2 Abs. 1; GewStG § 7;

Feststellung eines gewerblichen Grundstückshandels; Zuordnung des durch die Veräußerung des gesamten zu diesem Gewerbebetrieb gehörenden Grundbesitzes erzielten Gewinns zu einem von der Gewerbesteuer befreiten Betriebsaufgabegewinn

FG Köln, Urteil vom 17.03.1999 - Aktenzeichen 4 K 10078/97

DRsp Nr. 2022/7479

Feststellung eines gewerblichen Grundstückshandels; Zuordnung des durch die Veräußerung des gesamten zu diesem Gewerbebetrieb gehörenden Grundbesitzes erzielten Gewinns zu einem von der Gewerbesteuer befreiten Betriebsaufgabegewinn

Tenor

Die Klage wird abgewiesen.

Die Kosten des Rechtsstreits trägt die Klägerin.

Normenkette:

GewStG § 2 Abs. 1; GewStG § 7;

Tatbestand

Zwischen den Beteiligten ist streitig, ob die Klägerin einen gewerblichen Grundstückshandel betrieben hat und - falls dies zu bejahen sein sollte - der Gewinn, den die Klägerin durch die Veräußerung des gesamten zu diesem Gewerbebetrieb gehörenden Grundbesitzes erzielt hat, einen von der Gewerbesteuer befreiten Betriebsaufgabegewinn darstellt.