Die Berufung der Klägerin gegen den Gerichtsbescheid des Sozialgerichts Düsseldorf vom 28.10.2016 wird zurückgewiesen. Die Klägerin trägt 225 EUR Gerichtskosten. Im Übrigen sind Kosten auch im zweiten Rechtszug nicht zu erstatten.
Die Beteiligten streiten über die Höhe des bei der Klägerin festzustellenden Grades der Behinderung (GdB).
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