Streitig ist die Feststellung eines Verlustes aus der Beteiligung an einem Steuerstundungsmodell.
Der Kläger trat am ... November 2005 der A GmbH & Co KG (KG) mit einer Einlage von 50.000 € als Kommanditist bei. Die Beteiligung erfolgte mittels eines offenen Treuhandverhältnisses über die Treuhänderin B GmbH. Die KG wurde in ihrem Emissionsprospekt mit Rücksicht auf die konzeptionell prognostizierten Anfangsverluste in Höhe von 88 % des aufzubringenden Kapitals selbst als Verlustzuweisungsgesellschaft i.S. von §
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