FG Bremen - Urteil vom 08.09.2021
1 K 215/18 (3)
Normen:
EStG § 15a Abs. 4 S. 1;
Fundstellen:
DStRE 2022, 1236

Feststellung eines verrechenbaren Verlusts nach § 15a Abs. 4 Satz 1 Einkommensteuergesetz für die Kommanditistinnen einer KG

FG Bremen, Urteil vom 08.09.2021 - Aktenzeichen 1 K 215/18 (3)

DRsp Nr. 2021/15477

Feststellung eines verrechenbaren Verlusts nach § 15a Abs. 4 Satz 1 Einkommensteuergesetz für die Kommanditistinnen einer KG

Tenor

Die Klage wird abgewiesen.

Die Kosten des Verfahrens trägt die Klägerin, mit Ausnahme der Kosten der Beigeladenen, die diese selber trägt.

Die Revision wird nicht zugelassen.

Normenkette:

EStG § 15a Abs. 4 S. 1;

Tatbestand

Die Beteiligten streiten über die Feststellung eines verrechenbaren Verlusts nach § 15a Abs. 4 Satz 1 Einkommensteuergesetz (EStG) für die Beigeladene.

Die Klägerin ist eine Kommanditgesellschaft (...). Als Kommanditistinnen waren im Streitjahr die Beigeladene, die ... und die ... jeweils mit einem Kommanditanteil von ... Euro zu je 1/3 an der Klägerin beteiligt. (...)

Gemäß § 5 Abs. 3 des Gesellschaftsvertrages hatten die Kommanditistinnen jeweils eine Einlage in Höhe von ... Euro zu leisten.