Der Kläger und Revisionskläger (Kläger) beteiligte sich an der Eigentümergemeinschaft "Hotel X" in B (Schweiz), die durch Vermietung des Hotels Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung erzielt. Der Beklagte und Revisionsbeklagte (das Finanzamt --FA--) stellte die Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung der Grundstücksgemeinschaft für das Streitjahr 1983 mit Bescheid vom 3. Januar 1986 zunächst unter dem Vorbehalt der Nachprüfung auf./. 2957009,26 DM fest und verteilte sie auf die 42 Miteigentümer. Der Bescheid, den das FA dem Empfangsbevollmächtigten bekanntgab, enthält den Vermerk: "Für weitere Feststellungen, z.B. zu § 14a EStG : Bei den Einkünften handelt es sich um Einkünfte aus im Ausland belegenem Grundbesitz."
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