I. Die Berufung der Beklagten gegen das Urteil des Sozialgerichts Dresden vom 16. April 2019 wird zurückgewiesen.
II. Die Beklagte hat dem Kläger dessen notwendige außergerichtliche Kosten des gesamten Rechtsstreits zu neun Zehnteln zu erstatten.
III. Die Revision wird nicht zugelassen.
Testen Sie "Kanzleitrainer Online" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.
|