I. Mit notariellem Vertrag vom ... Mai 1998 haben sich in der Hand der Antragstellerin und Beschwerdeführerin (Antragstellerin), einer GmbH mit Sitz der Geschäftsleitung in A, alle Anteile an der K-GmbH vereinigt. Der der K-GmbH gehörende Grundbesitz befindet sich u.a. im Bezirk des Antragsgegners und Beschwerdegegners (Finanzamt --FA--).
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