I.
Die Kläger (Kl) sind verheiratet. Anfang 1994 wurde die Anwaltszulassung des Kl entzogen. Seine Anwaltskanzlei hatte er in ... (Hauptniederlassung) und in ... (ab 1991) betrieben. Seitdem arbeitet er als kaufmännischer Angestellter. In den Jahren 1994 und 1997 gab er jeweils eine eidesstattliche Versicherung über seine Vermögenslage ab. Die Klägerin (Klin) erzielte bis 1994 keine Einkünfte. Danach (ab 1994) bezog sie Einkünfte aus gewerblicher und nichtselbständiger Tätigkeit. Bis August 1993 wohnten die Kl mit ihren drei Kindern in ... danach in ... Im Juni 1996 übersiedelten sie nach ... bei ...
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