Der Kläger hatte am 6. Mai 2002 beim Nds. Finanzgericht Klage wegen Einkommensteuer 1997 erhoben. Gegenstand des Klageverfahrens war u.a. die Besteuerung seiner Einkünfte auf den Schiffen "CMBT Caravel" und "HMS Portugal". Die Klage wurde durch Urteil des Nds. Finanzgerichts vom 21. Oktober 2005 (Az.: 16 K 180/02) abgewiesen. Die dagegen beim Bundesfinanzhof eingelegte Nichtzulassungsbeschwerde wurde mit Beschluss vom 27. Juni 2006 (Az.: I B 159/05) zurückgewiesen. Eine dagegen eingelegte Verfassungsbeschwerde hat das Bundesverfassungsgericht mit Beschluss vom 06.12.2006 (2 BvR 2233/06) nicht zur Entscheidung angenommen.
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