Auf die Berufung der Klägerin wird das Urteil des Landgerichts Flensburg vom 31.05.2023 - Az.
Es wird festgestellt, dass der Beschluss der Gesellschafterversammlung der I. GmbH & Co. KG vom 21.06.2022 zu TOP 9 betreffend die Ergebnisverwendung 2021 mit dem Inhalt: "Es kommt zur Abstimmung, ob alle einverstanden sind, dass Höhe und Zeitpunkt der Ausschüttung durch die GF und dem Beirat entschieden werden sollen: .... Somit wird diese Entscheidung einstimmig der GF und dem Beirat obliegen", nichtig ist.
Im Übrigen werden die weitergehende Berufung und die weitergehende Klage abgewiesen.
Die Kosten des Rechtsstreits beider Instanzen haben die Klägerin zu 60 % und die Beklagte zu 40 % zu tragen.
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