Der Antrag auf Zulassung der Berufung wird abgelehnt.
II.Die Kläger tragen die Kosten des Zulassungsverfahrens gesamtverbindlich.
III.Der Streitwert wird für das Klageverfahren - in Abänderung des Beschlusses des Verwaltungsgerichts vom 6. November 2014 - und das Zulassungsverfahren auf jeweils 10.000 Euro festgesetzt.
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