Die Berufung der Klägerin gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Ludwigshafen am Rhein vom 17. Mai 2018, Az.
Die Revision wird zugelassen.
Die Parteien streiten über die Wirksamkeit, hilfsweise Verbindlichkeit von Arbeitgeberweisungen und die Entfernung einer Abmahnung aus der Personalakte.
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