FG Münster - Urteil vom 18.06.2007
1 K 6201/03
Normen:
AO § 34 ; AO § 35 ; AO § 69 ;
Fundstellen:
EFG 2007, 1566

Feststellungslast bei der Geschäftsführer-Haftung

FG Münster, Urteil vom 18.06.2007 - Aktenzeichen 1 K 6201/03

DRsp Nr. 2007/15599

Feststellungslast bei der Geschäftsführer-Haftung

1. Die Haftung nach §§ 34, 35, 59 AO setzt voraus, dass zwischen der Pflichtverletzung und dem Steuerschaden eine adäquate Kausalität besteht. 2. Die adäquate Kausalität ist nicht gegeben, wenn nicht festgestellt werden kann, dass der Steuerschuldner, nachdem die Steuer entstanden ist, in der Lage gewesen ist, diese zu bezahlen. 3. Das FA trifft die objektive Feststellungslast für den Nachweis der adäquaten Kausalität zwischen der Pflichtverletzung und dem Steuerschaden.

Normenkette:

AO § 34 ; AO § 35 ; AO § 69 ;

Tatbestand:

Streitig ist die Haftung des Klägers für Umsatzsteuern einschließlich Nebenabgaben für 1999 als Geschäftsführer der MC-GmbH.