FG München - Beschluss vom 20.09.2007
9 V 3065/07
Normen:
EStG § 70 Abs. 2 § 32 Abs. 4 ; FGO § 69 Abs. 3 S. 1 § 69 Abs. 2 S. 2 ;

Feststellungslast für den Kindergeldanspruch; Aufhebung der Kindergeldfestsetzung bei fehlendem Nachweis der eigenen Einkünfte des Kindes

FG München, Beschluss vom 20.09.2007 - Aktenzeichen 9 V 3065/07

DRsp Nr. 2007/21597

Feststellungslast für den Kindergeldanspruch; Aufhebung der Kindergeldfestsetzung bei fehlendem Nachweis der eigenen Einkünfte des Kindes

1. Die Familienkasse ist berechtigt, die Kindergeldfestsetzung aufzuheben, wenn der Kindergeldberechtigte nicht den Nachweis erbringt, dass die eigenen Einkünfte und Bezüge des volljährigen Kindes den Jahresgrenzbetrag des § 32 Abs. 4 Satz 2 EStG nicht überschreiten. 2. Eine Aussetzung der Vollziehung wegen einer unbilligen, nicht durch überwiegende öffentliche Interessen gebotenen Härte ist nicht vorzunehmen, wenn Zweifel an der Rechtmäßigkeit des angefochtenen Verwaltungsakts fast ausgeschlossen sind.

Normenkette:

EStG § 70 Abs. 2 § 32 Abs. 4 ; FGO § 69 Abs. 3 S. 1 § 69 Abs. 2 S. 2 ;

Tatbestand:

I.

Streitig ist im Einspruchsverfahren, ob die Aufhebung der Kindergeldfestsetzung ab Januar 2005 rechtmäßig ist.