FG Düsseldorf - Urteil vom 12.02.2014
7 K 1135/12 G,F
Normen:
AO § 180 Abs.1 Nr.2a; AO § 180 Abs.5 Nr.1; EStG § 32b Abs.1 Satz 1 Nr.3;
Fundstellen:
DB 2014, 641
DStR 2014, 12
DStRE 2015, 49

Feststellungsverfahren bei doppelstöckiger Personengesellschaft - Währungsverlust aus der Rückzahlung von Stammkapital der ausländischen Untergesellschaft - Einbeziehung in das Feststellungsverfahren der Untergesellschaft gemäß § 180 Abs.5 Nr.1 AO

FG Düsseldorf, Urteil vom 12.02.2014 - Aktenzeichen 7 K 1135/12 G,F

DRsp Nr. 2014/3865

Feststellungsverfahren bei doppelstöckiger Personengesellschaft – Währungsverlust aus der Rückzahlung von Stammkapital der ausländischen Untergesellschaft – Einbeziehung in das Feststellungsverfahren der Untergesellschaft gemäß § 180 Abs.5 Nr.1 AO

Bei einer doppelstöckigen Personengesellschaft ist über die Berücksichtigung eines Währungsverlustes aus der Rückzahlung von Stammkapital der ausländischen Untergesellschaft (US- Limited Partnership) auf der Ebene des Feststellungsverfahrens der Untergesellschaft zu entscheiden. Dies gilt auch dann, wenn zweifelhaft ist, ob dieser Währungsverlust zu den nach § 180 Abs.5 Nr.1 AO gesondert festzustellenden nach dem DBA-USA im Inland freizustellenden Einkünften gehört.

Tenor

Die Klage wird abgewiesen.

Die Klägerin trägt die Kosten des Verfahrens.

Die Revision wird zugelassen.

Normenkette:

AO § 180 Abs.1 Nr.2a; AO § 180 Abs.5 Nr.1; EStG § 32b Abs.1 Satz 1 Nr.3;

Tatbestand:

Streitig ist, ob und in welchem Feststellungsverfahren bei einer doppelstöckigen Personengesellschaft ein Währungsverlust aus der Rückzahlung von Stammkapital der Untergesellschaft zu berücksichtigen ist.