BFH - Beschluss vom 05.08.2005
VIII B 133/04
Normen:
FGO § 115 ;
Fundstellen:
BFH/NV 2005, 2187
BFH/NV 2005, 2187
Vorinstanzen:
FG Köln, vom 02.04.2004 - Vorinstanzaktenzeichen 10 K 2003/03

Festverzinsliche Wertpapiere - Unterschied zwischen Nennwert und Marktpreis

BFH, Beschluss vom 05.08.2005 - Aktenzeichen VIII B 133/04

DRsp Nr. 2005/18265

Festverzinsliche Wertpapiere - Unterschied zwischen Nennwert und Marktpreis

Bei festverzinslichen Wertpapieren sind umlaufbedingte Abweichungen vom Nennwertergebnis neutral zu behandeln.

Normenkette:

FGO § 115 ;

Gründe:

Die Beschwerde ist unzulässig. Die Kläger und Beschwerdeführer (Kläger) haben Gründe für die Zulassung der Revision nicht hinreichend dargelegt.