I. Der Kläger und Beschwerdeführer (Kläger) ist ein 1990 gegründeter eingetragener Verein. Sein satzungsmäßiger Zweck ist die Pflege und Unterstützung von Feuerbestattungen und die Unterhaltung und der Betrieb der für Feuerbestattungen erforderlichen Einrichtungen, seit 1995 auch die Förderung der Friedhofskultur und des Umweltschutzes im Bereich der Feuerbestattung. Er betreibt ein Krematorium und erzielt dadurch erhebliche Umsätze und Gewinne. Zwischen ihm und dem Beklagten und Beschwerdegegner (Finanzamt --FA--) ist streitig, ob der Kläger in den Jahren 1993 bis 1995 und 1997 (Streitjahre) gemeinnützig tätig war.
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