FG Baden-Württemberg - Urteil vom 29.06.2023
12 K 705/21

FG Baden-Württemberg - Urteil vom 29.06.2023 (12 K 705/21) - DRsp Nr. 2024/9216

FG Baden-Württemberg, Urteil vom 29.06.2023 - Aktenzeichen 12 K 705/21

DRsp Nr. 2024/9216

Tenor

1. Die Klage wird abgewiesen.

2. Die Klägerin trägt die Kosten des Verfahrens.

3. Die Revision wird zugelassen.

Tatbestand

Die Beteiligten streiten darüber, wann bei richtlinienkonformer Auslegung die Voraussetzungen des § 17 Abs. 1 des Umsatzsteuergesetzes in der im Streitjahr 2015 geltenden Fassung (UStG) bei Bonuszahlungen (...) vorliegen.

Die Klägerin, eine eingetragene Genossenschaft mit bundesweit rund XXX Mitgliedern, war im Streitjahr auf dem Gebiet der (...) unternehmerisch tätig. Dabei erbringt sie u.a. Leistungen an ihre Mitglieder (...). (...), d.h. die Klägerin (...) verkauft an das Mitglied weiter.

(...). Hierfür schließt die Klägerin mit einer Vielzahl von Lieferanten sog. ...verträge ab (...).

Die Klägerin stellt dem jeweiligen Hersteller regelmäßig aktualisierte Mitgliederlisten zur Verfügung. Andererseits wird der betreffende Hersteller in die sog. "Hersteller-Liste" aufgenommen, die den Mitgliedern bekannt gegeben wird. Daneben werden Messen u.a. veranstaltet, an denen der Lieferant und die Mitglieder teilnehmen können. Die Klägerin betreibt darüber hinaus einen Online Shop, (...).

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