Die Vollziehung des Umsatzsteuerbescheids 2013 vom 30.03.2016 in Gestalt der Einspruchsentscheidung vom 12.06.2017 wird mit Wirkung vom Fälligkeitstag bis zum Ablauf eines Monats nach Bekanntgabe einer abschließenden Entscheidung im Verfahren
Die Kosten des Verfahrens werden dem Antragsgegner auferlegt.
I.
Die Beteiligten streiten darum, ob der Antragsgegner befugt ist, die Vorsteuer im Streitjahr nach § 17 Umsatzsteuergesetz - UStG - zu korrigieren.
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