FG Berlin-Brandenburg - Beschluss vom 11.09.2017
7 V 7209/17
Fundstellen:
DStRE 2018, 931
EFG 2017, 1845

FG Berlin-Brandenburg - Beschluss vom 11.09.2017 (7 V 7209/17) - DRsp Nr. 2017/15113

FG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 11.09.2017 - Aktenzeichen 7 V 7209/17

DRsp Nr. 2017/15113

Tenor

Die Vollziehung des Umsatzsteuerbescheids 2013 vom 30.03.2016 in Gestalt der Einspruchsentscheidung vom 12.06.2017 wird mit Wirkung vom Fälligkeitstag bis zum Ablauf eines Monats nach Bekanntgabe einer abschließenden Entscheidung im Verfahren 7 K 7193/17 in Höhe von 63.627,26 € ausgesetzt.

Die Kosten des Verfahrens werden dem Antragsgegner auferlegt.

Gründe

I.

Die Beteiligten streiten darum, ob der Antragsgegner befugt ist, die Vorsteuer im Streitjahr nach § 17 Umsatzsteuergesetz - UStG - zu korrigieren.