Die Vollziehung des Bescheides über Einkommensteuer und Solidaritätszuschlag 2015 und Einkommensteuervorauszahlung 2016 vom 09.01.2017 in Gestalt der Einspruchsentscheidung vom 28.02.2017 wird ab Fälligkeit bis zum Ablauf eines Monats nach Bekanntgabe einer abschließenden Entscheidung im Verfahren
Im Übrigen wird der Antrag zurückgewiesen.
Die Beschwerde zum Bundesfinanzhof wird zugelassen.
Die Kosten des Verfahrens werden dem Antragsgegner auferlegt.
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