Die Klage wird abgewiesen.
Die Kosten des Verfahrens werden der Klägerin auferlegt.
Die Revision zum Bundesfinanzhof wird zugelassen.
Die Beteiligten streiten um die Frage, ob der Beklagte gegenüber der Klägerin zu Recht Einfuhrumsatzsteuer für eine Lieferung Bananen festgesetzt hat, gestützt auf das Entziehen der Ware aus der zollamtlichen Überwachung.
Am 22. Juni 2015 wurden für insgesamt 16 aus Ecuador in das Zollgebiet der Gemeinschaft transportierte, mit frischen Bananen beladene Container beim Zollamt B... eröffnet, die Waren zum Versand angemeldet und zum Weitertransport zum Betriebsgelände des zugelassenen Empfängers, der Klägerin, überlassen. Die Klägerin informierte das Zollamt vorab über das voraussichtliche Eintreffen des Zuges.
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