FG Berlin-Brandenburg - Urteil vom 17.05.2017
5 K 10290/15

FG Berlin-Brandenburg - Urteil vom 17.05.2017 (5 K 10290/15) - DRsp Nr. 2017/13591

FG Berlin-Brandenburg, Urteil vom 17.05.2017 - Aktenzeichen 5 K 10290/15

DRsp Nr. 2017/13591

Tenor

Die Klage wird abgewiesen.

Die Revision zum Bundesfinanzhof wird zugelassen.

Die Kosten des Verfahrens werden der Klägerin auferlegt.

Tatbestand

Die Beklagte führte ab November 2013 bei der Klägerin eine Prüfung gemäß § 22 a Abs. 4 Einkommensteuergesetz - EStG - durch. Im Prüfungsbericht vom 28.03.2014 kam der Prüfer zu dem Ergebnis, dass zwölf Meldungen fehlten, 33 Meldungen aufgrund von Fehlern abgewiesen und 5414 Meldungen verspätet übermittelt worden seien. Hinsichtlich der Einzelheiten wird auf den Prüfungsbericht verwiesen (Bl. 40 ff. der Gerichtsakte).