FG Bremen - Urteil vom 21.01.1992 (II 236/88 K) - DRsp Nr. 1998/4158
FG Bremen, Urteil vom 21.01.1992 - Aktenzeichen II 236/88 K
DRsp Nr. 1998/4158
Der liquidierende Gesellschafter einer GmbH & Co. KG erbringt mit der Liquidationstätigkeit für die Gesellschaft ebenso wie der geschäftsführende Gesellschafter keine steuerbare Leistung i. S. des USt-Rechts. Die auf die Liquidationstätigkeit im Innenverhältnis entfallenden Vorsteuern sind daher vom Vorsteuerabzug ausgeschlossen.
Tatbestand:
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