FG Düsseldorf - 21.08.2000 (1 K 1163/98 E) - DRsp Nr. 2001/8944
FG Düsseldorf, vom 21.08.2000 - Aktenzeichen 1 K 1163/98 E
DRsp Nr. 2001/8944
Bei der Anwendung der Tarifermäßigung des § 34 c Abs. 4EStG a. F. (ausländische Einkünfte aus dem Betrieb von Handelsschiffen im internationalen Verkehr) ist auf die Einkünfte eines jeden Ehegatten abzustellen. Eine Begünstigung von Beteiligungsgewinnen eines Ehegatten ist nicht deshalb ausgeschlossen, weil der andere Ehegatte entsprechende Beteiligungsverluste erzielt hat.
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