FG Düsseldorf - Beschluss vom 29.01.2001
14 Ko 472/01 KF
Normen:
BRAGO § 24 ;
Fundstellen:
EFG 2001, 595

FG Düsseldorf - Beschluss vom 29.01.2001 (14 Ko 472/01 KF) - DRsp Nr. 2001/7065

FG Düsseldorf, Beschluss vom 29.01.2001 - Aktenzeichen 14 Ko 472/01 KF

DRsp Nr. 2001/7065

Wird ein vor dem Finanzgericht anhängiger Rechtsstreit im Hinblick auf mehrere gleichgelagerte Revisionsverfahren zunächst nicht weiter betrieben und erledigt sich dieser Rechtsstreit sodann nach Ergehen der grundlegenden Entscheidung des BFH, so liegt auch dann keine den Ansatz der Erledigungsgebühr rechtfertigende besondere Tätigkeit vor, wenn die Bevollmächtigten des Klägers eines der anhängigen Revisionsverfahren selbst geführt und den Ausgang des entschiedenen Musterverfahrens möglicherweise durch die Veröffentlichung eines Aufsatzes beeinflusst haben.

Normenkette:

BRAGO § 24 ;

Tatbestand:

I.