FG Düsseldorf - Urteil vom 07.02.2012
6 K 2147/10 H
Fundstellen:
DStRE 2012, 1311
IStR 2012, 7

FG Düsseldorf - Urteil vom 07.02.2012 (6 K 2147/10 H) - DRsp Nr. 2012/7553

FG Düsseldorf, Urteil vom 07.02.2012 - Aktenzeichen 6 K 2147/10 H

DRsp Nr. 2012/7553

Die Klage wird abgewiesen.

Die Klägerin trägt die Kosten des Verfahrens.

Die Revision wird zugelassen.

Tatbestand:

Die Beteiligten streiten darüber, ob die Klägerin zu Recht als Haftende in Anspruch genommen wurde, weil sie von an eine gemäß § 2 Nr. 1 Körperschaftsteuergesetz (KStG) i. V. m. § 8 Abs. 1 Satz 1 KStG i. V. m. § 49 Abs. 1 Nr. 9 Einkommensteuergesetz (EStG) beschränkt steuerpflichtige Liechtensteiner Gesellschaft gezahlten Vergütungen für Überlassungen von Sattelzugmaschinen, die überwiegend im Ausland eingesetzt wurden, keinen Steuerabzug vorgenommen und keine Steuer abgeführt hat.