Die Klage wird abgewiesen.
Die Klägerin trägt die Kosten des Verfahrens.
Die Revision wird zugelassen.
Die Beteiligten streiten darüber, ob die Klägerin zu Recht als Haftende in Anspruch genommen wurde, weil sie von an eine gemäß § 2 Nr. 1 Körperschaftsteuergesetz (KStG) i. V. m. § 8 Abs. 1 Satz 1 KStG i. V. m. § 49 Abs. 1 Nr. 9 Einkommensteuergesetz (EStG) beschränkt steuerpflichtige Liechtensteiner Gesellschaft gezahlten Vergütungen für Überlassungen von Sattelzugmaschinen, die überwiegend im Ausland eingesetzt wurden, keinen Steuerabzug vorgenommen und keine Steuer abgeführt hat.
Testen Sie "Kanzleitrainer Online" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.
|