FG Düsseldorf - Urteil vom 11.01.2018
9 K 1541/17 Kg

FG Düsseldorf - Urteil vom 11.01.2018 (9 K 1541/17 Kg) - DRsp Nr. 2018/2014

FG Düsseldorf, Urteil vom 11.01.2018 - Aktenzeichen 9 K 1541/17 Kg

DRsp Nr. 2018/2014

Tenor

Die Klage wird abgewiesen.

Die Klägerin trägt die Kosten des Verfahrens.

Tatbestand

Die Klägerin bezog Kindergeld für ihre Tochter S (im Folgenden: S), geboren im April 1990. Im Anschluss an ihre Schulausbildung begann die Tochter im Juli 2010 ein Ausbildungsverhältnis zur Steuerfachangestellten, das sie im Januar 2014 mit bestandener Abschlussprüfung beendete.