FG Düsseldorf - Urteil vom 13.03.2012
10 K 3654/09 G,F

FG Düsseldorf - Urteil vom 13.03.2012 (10 K 3654/09 G,F) - DRsp Nr. 2012/11063

FG Düsseldorf, Urteil vom 13.03.2012 - Aktenzeichen 10 K 3654/09 G,F

DRsp Nr. 2012/11063

Tenor

Die Klage wird abgewiesen.

Die Klägerin trägt die Kosten des Verfahrens.

Tatbestand

Streitig sind die steuerlichen Auswirkungen aus einem Grundstücksverkauf im Rahmen der Feststellung der Besteuerungsgrundlagen, des verrechenbaren Verlustes und des Gewerbesteuermessbetrags für das Streitjahr 2004.