Die Klage wird abgewiesen.
Die Klägerin trägt die Kosten des Verfahrens.
Streitig sind die steuerlichen Auswirkungen aus einem Grundstücksverkauf im Rahmen der Feststellung der Besteuerungsgrundlagen, des verrechenbaren Verlustes und des Gewerbesteuermessbetrags für das Streitjahr 2004.
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