FG Düsseldorf - Urteil vom 17.02.2011
14 K 4872/09 U
Fundstellen:
DStRE 2012, 835

FG Düsseldorf - Urteil vom 17.02.2011 (14 K 4872/09 U) - DRsp Nr. 2011/13914

FG Düsseldorf, Urteil vom 17.02.2011 - Aktenzeichen 14 K 4872/09 U

DRsp Nr. 2011/13914

Tenor

Die Klage wird abgewiesen.

Die Kläger tragen die Kosten des Verfahrens.

Die Revision wird zugelassen.

Tatbestand

Streitig ist, ob einer Änderungsbefugnis des Beklagten hinsichtlich der Umsatzsteuerbescheide 1995 bis 1999 die Steuerfestsetzungswirkung sowie das Erlöschen der Steueransprüche auf Grund einer Erklärung nach dem Strafbefreiungserklärungsgesetz (StraBEG) entgegensteht.

Die Kläger ist verheiratet. In den Streitjahren übte er als selbständiger Architekt eine umsatzsteuerpflichtige Tätigkeit aus.