I.
Die Beteiligten streiten darüber, ob ein Grunderwerbsteuerhaftungsbescheid gegen den Kläger hätte erlassen werden dürfen oder ob dies wegen Verjährung unzulässig war.
Der Kläger war neben der V-GmbH Gesellschafter einer Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR). Die GbR erwarb mit notariell beurkundetem Kaufvertrag vom 6.4.1981 (UR ... des Notars) das unbebaute Grundstück G-Strasse in der Absicht, ein Wohngebäude zu errichten. Der Kaufpreis betrug 407.500 DM. Auf deren Antrag wurde der GbR Grunderwerbsteuerbefreiung gem. § 1 Nr. 1 des Gesetzes über den Wohnungsbau (GrEStWoBauG) gewährt.
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