FG Hamburg - Urteil vom 10.05.2017
4 K 73/15
Fundstellen:
ArbRB 2017, 165
DB 2017, 15
DStR 2017, 10

FG Hamburg - Urteil vom 10.05.2017 (4 K 73/15) - DRsp Nr. 2017/6670

FG Hamburg, Urteil vom 10.05.2017 - Aktenzeichen 4 K 73/15

DRsp Nr. 2017/6670

Tatbestand

Die Beteiligten streiten über den Umfang der Aufzeichnungspflichten in Bezug auf Arbeitszeiten von Arbeitnehmern.

Der Kläger zu 1. ist Landwirt und beschäftigt in seinem Betrieb ... Festangestellte in Voll- und Teilzeit, geringfügig Beschäftigte sowie Auszubildende. Die Klägerin zu 2. betreibt ... und beschäftigt Festangestellte sowie ... Saisonarbeitskräfte.

Am 29.08.2014 wurde für den Bereich Landwirtschaft und Gartenbau ein Mindestentgelt-Tarifvertrag (TV Mindestentgelt) mit einer Laufzeit vom 01.01.2015 bis 31.12.2017 geschlossen. Der Tarifvertrag wurde nach § 7a Arbeitnehmerentsendegesetz (AEntG) mit Geltung bis zum 31.12.2017 für allgemein verbindlich erklärt.