FG Hamburg - Urteil vom 22.04.1999 (II 95/98) - DRsp Nr. 2002/15827
FG Hamburg, Urteil vom 22.04.1999 - Aktenzeichen II 95/98
DRsp Nr. 2002/15827
Tatbestand:
Die Beteiligten streiten darüber, ob Darlehensverluste eines Gesellschafter-Geschäftsführers einer GmbH als Werbungskosten bei seinen Einkünften aus nichtselbständiger Arbeit zu berücksichtigen sind.
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