Die Auffassung, dass bei der Gewinnermittlung die Anschaffungskosten um in Anspruch genommene AfA-Beträge zu kürzen sind, wird auch von der Finanzverwaltung vertreten (vgl. Tz. 2.2 des BMF-Schreibens v. 15.12.1994, BStBl I , 883; ebenso z. B. Blümich/Wied, § 49 EStG Rdnr. 124). Anders beurteilen diesen Sachverhalt u.a. von Kroppen in Hermann/Heuer/Raupach, Anm. 603 zu § 49 EStG sowie das FG Schleswig-Holstein (vgl. das folgende Urteil v. 21.6.2000).
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