Streitig ist, ob der Beklagte (das Finanzamt -FA-) zu Recht den Erlaß von Säumniszuschlägen in Höhe von ... DM abgelehnt hat, die für den Zeitraum zwischen der irrtümlichen Voranmeldung von Umsatzsteuern und ihrer Berichtigung angefallen sind, wenn weder nach der objektiven Rechtslage noch nach der von dem Stpfl. irrtümlich angenommene Rechtslage wegen einer dann bestehenden Stundungssituation eine Säumnis bestand.
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