Zwischen den Beteiligten ist der Erlaß von Schenkungsteuer streitig.
Der Sachverhalt, für den Schenkungsteuer festgesetzt worden ist, lag dem Senat unter dem Az. 1 K 1173/93 zur Entscheidung darüber vor, ob von einer Schenkung oder der Rückabwicklung eines Treuhandverhältnisses auszugehen sei.
Testen Sie "Kanzleitrainer Online" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.
|