FG Köln - Urteil vom 04.05.2017
13 K 1491/15

FG Köln - Urteil vom 04.05.2017 (13 K 1491/15) - DRsp Nr. 2017/12624

FG Köln, Urteil vom 04.05.2017 - Aktenzeichen 13 K 1491/15

DRsp Nr. 2017/12624

Tenor

Der Haftungs- und Nachforderungsbescheid vom 26. August 2014 in Gestalt der Einspruchsentscheidung vom 5. Mai 2015 wird um 100.336,16 € Haftung für Lohnsteuer und 5.518,48 € Haftung für Solidaritätszuschlag gemindert.

Die Kosten des Verfahrens trägt der Beklagte.

Das Urteil ist wegen der Kosten gegen Sicherheitsleistung in Höhe des jeweils zu vollstreckenden Betrages vorläufig vollstreckbar.

Tatbestand

Die Beteiligten streiten über die Berechtigung des Beklagten, die Klägerin im Wege eines Haftungsbescheides für Lohnsteuer auf die Zahlung einer Abfindung eines nicht in Deutschland ansässigen Arbeitnehmers in Anspruch zu nehmen. Nachrangig bestreitet die Klägerin - für den Fall der Rechtmäßigkeit der Inanspruchnahme dem Grunde nach - die Rechtmäßigkeit der Höhe ihrer Inanspruchnahme.