FG Köln - Urteil vom 11.10.2017
9 K 1566/14
Fundstellen:
BB 2017, 2773
EFG 2017, 1925

FG Köln - Urteil vom 11.10.2017 (9 K 1566/14) - DRsp Nr. 2017/16606

FG Köln, Urteil vom 11.10.2017 - Aktenzeichen 9 K 1566/14

DRsp Nr. 2017/16606

Tenor

Der Duldungsbescheid vom 31. Januar 2014 und die hierzu ergangene Einspruchsentscheidung vom 23. Mai 2014 werden aufgehoben.

Der Beklagte trägt die Kosten des Verfahrens.

Die Revision wird zugelassen.

Das Urteil ist wegen der Kosten gegen Sicherheitsleistung in Höhe des Kostenerstattungsanspruchs des Klägers vorläufig vollstreckbar.

Tatbestand

Die Beteiligten streiten darüber, ob der Kläger von seinem Vater ein Grundstück in anfechtbarer Weise erworben hat sowie über die formelle Rechtmäßigkeit eines Duldungsbescheids.